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Broschüre Packmittelrücknahme
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Die Deutsche Verpackungsverordnung bei INEOS ABS
Die Deutsche Verpackungsverordnung vom 21.08.1998 fordert von Herstellern und Vertreibern von Verpackungen sowie verpackten Waren die Rücknahme und Verwertung der Packmittel nach der Verwendung. Seit 01.01.2000 gilt die Rücknahmeverpflichtung auch für Verpackungen sogenannter schadstoffhaltiger Füllgüter.
Hersteller und Vertreiber sind verpflichtet, Verpackungen nach Gebrauch vom Endverbraucher zurückzunehmen und wieder zu verwenden oder zu verwerten. Die Kosten und Ort der Übergabe werden in der Industrie und im Gewerbe frei vereinbart. Für die industriellen und gewerblichen Verpackungen kann jeder Hersteller seiner Verpflichtung selbst oder durch einen beauftragten Dritten nachkommen. INEOS ABS beauftragt Gesellschaften für die Rücknahme und Verwertung von werkstoffspezifischen Verpackungen.
Für eine optimale Entsorgung von Verpackungen haben wir für unsere Kunden in dieser Broschüre die Rücknahmegesellschaften und ihre Maßnahmen zusammengestellt, die für die bundesweite Rücknahme und Verwertung von Industrieverpackungen zur Verfügung stehen.
Als erste Information bieten wir Ihnen hier unsere Broschüre "Rücknahme von Packmitteln" zum Download an.
Ihre Ansprechpartner
Bernd Girbardt
LSC Costing & Productivity
Telefon: +49 214 30 28922
Telefax: +49 214 30 43615
_bernd.girbardt@lanxess.com
Joachim Sack
LSC Costing & Productivity
Telefon: +49 214 30 58738
Telefax: +49 214 30 43615
_joachim.sack@lanxess.com
